AGB’s für kommunale Anbieter


I. Allgemeines, Geltungsbereich

Die nachfolgend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche zwischen der wunschgrundstück GmbH und der Kommune hinsichtlich der Nutzung, Einstellung und Pflege des Datenbanksystems comSiteTM® zu schließenden Verträge. Anderslautende Bedingungen des Vertragspartners haben keine Gültigkeit, auch wenn die wunschgrundstück GmbH im Einzelnen nicht widerspricht. Der zustande gekommene Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

II. Leistungsbeschreibung

comSiteTM® - easy
Die wunschgrundstück GmbH gibt Kommunen die Möglichkeit ihre Baugebiete kostenfrei auf dem Portal wunschgrundstück.de zu präsentieren und ermöglicht es damit Suchenden, das Baugebiet über verschiedene Parameter finden können. Dabei können allgemeine Daten zum Baugebiet sowie ein Link zu einer eigenen Internetseite eingepflegt werden. Das Erfassen der Daten erfolgt durch die Kommune über einen Passwort-geschützten Login-Bereich.
comSiteTM® - basic
Die wunschgrundstück GmbH gibt Kommunen die Möglichkeit das Datenbanksystem comSiteTM® kostenfrei zu nutzen. Die kostenfreie Nutzung von comSiteTM® ermöglicht es der Kommune ihre Wohnbau- und Gewerbegebiete auf der eigenen Homepage der Kommune einzustellen, sowie durch das ebenfalls zu comSiteTM® gehörende Backoffice zu verwalten (Anfragenverwaltung, Reservierungen, etc.). Zusätzlich erfolgt die Integration in das Portal für Bauland wunschgrundstück.de (unter der Registerkarte: Baugebiete). Das Einstellen von Baugebieten erfolgt durch die Kommune über einen Passwort-geschützten Login-Bereich.
comSiteTM® - basic pro
Sofern das erstmalige Einstellen durch die wunschgrundstück GmbH durchgeführt werden soll, wird hierfür pro Baugebiet eine einmalige Gebühr fällig.
comSiteTM® - premium
Die kostenfreie Nutzung von comSiteTM® umfasst nicht das ergänzende Modul webGisTM, einen interaktiven Grundstücksplan. Die Kommune stellt hierbei sämtliche zur Einrichtung erforderlichen Daten (digitaler Grundstücksplan, etc.) der wunschgrundstück GmbH kostenfrei zur Verfügung. Die wunschgrundstück GmbH schaltet anschließend für eine einmalige Gebühr pro Baugebiet die Nutzung des Moduls webGisTM® auf unbestimmte Dauer frei. Die von der Kommune gelieferten Daten werden ausschließlich zu diesem Zweck verwendet.
comSiteTM® - enterprise
Bei dieser Dienstleistung übernimmt die wunschgrundstück GmbH zur Entlastung der kommunalen Liegenschaftsverwaltung zusätzlich die komplette Interessentenbetreuung (Erstkontaktaufnahme, Ausstattung mit Infomaterial, Beratung und Betreuung, etc.) bis hin zum Kaufvertragsabschluss. Hierfür erhält die wunschgrundstück GmbH ein erfolgsabhängiges Entgelt von lediglich 1 % des Verkaufswertes eines jeden verkauften Grundstücks des jeweiligen Baugebietes.

III. Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag zwischen Kommune und wunschgrundstück GmbH kommt nach dem schriftlichen Auftrag der Kommune mit der Freischaltung des persönlichen Log-In Bereichs durch die wunschgrundstück GmbH zustande, spätestens aber mit der tatsächlichen Einstellung der ersten Daten in die Datenbank. Inhalt des Vertrages sind die im Zeitpunkt des Auftrages gewählten Produkte, Preise und Vertragslaufzeiten sowie die der Bestellung zugrunde liegenden und akzeptierten Regelungen, insb. den AGB. Aufträge werden von der wunschgrundstück GmbH nur akzeptiert, wenn sie in Inhalt und Form nicht gegen geltendes Recht verstoßen und Rechte Dritter nicht verletzt werden. Sollte dennoch ein solcher Verstoß vorliegen, so stellt die Kommune die wunschgrundstück GmbH von allen Ansprüchen Dritter frei.

IV. Pflichten und Verantwortung der Kommune

Die Überprüfung der einzustellenden und auch der eingegebenen Daten des Baugebietes auf inhaltliche Richtigkeit obliegt alleine der Kommune. Eventuelle Fehler oder Änderungen nach Eingabe sind der wunschgrundstück GmbH unverzüglich mitzuteilen.

V. Platzierung an weiteren Stellen

Die wunschgrundstück GmbH hat das Recht, die von den Kommunen eingestellten Immobilienangebote und Baugebiete auch über andere Internetseiten zu publizieren sowie über Printmedien unter Abänderung der formalen Darstellung zu veröffentlichen. Seitens der Kommune besteht aber kein Recht darauf.

VI. Gewährleistung, Haftung

Gewährleistungs- und Haftungsansprüche für kostenlos zur Verfügung gestellte Leistungen bestehen nicht.
Ansonsten sind Gewährleistungsansprüche auf Nacherfüllung beschränkt. Erst im Fall einer fehlgeschlagenen Nachbesserung kann der Auftraggeber zwischen einer angemessenen Herabsetzung der Vergütung oder einer Rückgängigmachung des Vertrages wählen. Weitergehende Ansprüche bleiben ausdrücklich ausgeschlossen.
Die wunschgrundstück GmbH haftet lediglich für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die wunschgrundstück GmbH nur bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Nichteinhaltung übernommener Garantien und bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, ohne die das Vertragsziel nicht erreicht werden kann. Die Haftung der wunschgrundstück GmbH ist im Falle leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf die Höhe des vorhersehbar, nur typischerweise entstehenden Schadens.
Durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung oder Betriebsstörungen gegründete zeitweilige Unterbrechungen der Vertragsleistungen entbinden keine Vertragspartei vom Vertrag. Sofern eine kostenpflichtige Leistung Inhalt des Vertrages ist, entsteht jedoch ein Anspruch des Vertragspartners auf eine dem Ausfall entsprechende Verlängerung der vereinbarten Vertragslaufzeit. Die Forderung von Schadenersatz ist ausgeschlossen.

VII. Vergütung

Die Preise für die einzelnen kostenpflichtigen Dienstleistungen der wunschgrundstück GmbH richten sich nach der im Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden Preisliste. Anfallende Honorare sind innerhalb von 10 Werktagen nach Rechnungsstellung zu leisten.

VIII. Kündigung

Etwaige Kündigungen haben schriftlich (Brief oder Faxmitteilung) zu erfolgen. Bereits geleistete Honorare sind nicht zu erstatten.

IX. Datenschutz

Die wunschgrundstück GmbH weist als Betreiber des Portals im Rahmen der gesetzlich einschlägigen Datenschutzbestimmungen darauf hin, dass die Angaben des Vertragspartners – auch personenbezogene Daten - in dem zur Abwicklung inklusive Abrechnung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt werden.
Ohne Widerspruch des Vertragspartners ist die wunschgrundstück GmbH dazu berechtigt, die erhobenen Daten zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dieses zur Beratung des Vertragspartners, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten Gestaltung ihrer Telekommunikationsdienstleistungen erforderlich ist. Dieser Nutzung kann der Vertragspartner jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprechen.
Soweit Sie als Vertragspartner auf die Daten anderer Kunden (z.B.: Interessentendaten) zugreifen dürfen, sind Sie zur Nutzung der Daten lediglich in dem Umfang befugt, der dem Zweck der Eingabe der Daten durch den Kunden entspricht.
Sie sind nicht befugt, diesen Kunden unaufgefordert werbende Inhalte zuzusenden oder die erhaltenen Daten für andere Zwecke, für die der betroffene Kunde sein ausdrückliches Einverständnis nicht erteilt hat, zu verwenden. Eine Ausnahme bildet das Bewerben des eingestellten kommunalen Baugebietes.
Sie sind insbesondere nicht befugt, die Kundendaten ohne dessen Zustimmung an Dritte weiterzuleiten.
Soweit Sie Ihre Daten nicht an die wunschgrundstück GmbH, sondern an Dritte weitergeben, gelten deren Allgemeine Geschäftsbedingungen und eigenen Datenschutzrichtlinien. Die wunschgrundstück GmbH kann die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen durch Dritte nicht gewährleisten. Vor Inanspruchnahme von Leistungen Dritter und vor Abgabe persönlicher Daten an Dritte sollten Sie sich immer über die geltenden Bestimmungen des Dritten informieren.

X. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Hanau.

XI. Änderung der AGB

Die vorliegenden AGB können durch die wunschgrundstück GmbH jederzeit und ohne Nennung von Gründen geändert werden. Die geänderten AGB haben erst dann Wirkung gegenüber der Kommune, wenn die Kommune nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang einer per eMail übersandten Änderungsmitteilung, in der gesondert auf die Zweiwochenfrist hingewiesen wurde, schriftlich widersprochen hat.

XII. Schriftformklausel

Der Vertrag ist mit dem Inhalt der Bestellung und Bestätigung vollständig. Nebenabreden zu diesem Vertrag existieren nicht. Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden auch die Beendigung des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auch die Änderung dieser Schriftformklausel bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform.

XIII. Salvatorische Klausel

Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

Stand: 20.12.2007

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