Wohngebiet »Köhlersgraben V«
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Wohngebiet »Köhlersgraben V«
Das Baugebiet im Überblick:
Das Baugebiet mit 50 Bauplätzen für Einzel- und Doppelhausbebauung schließt an das bestehende Baugebiet Köhlersgraben III an.
Die gute Lage des Gebietes, welches seine Wertigkeit durch den einmaligen Blick über das Kinzigtal und in das Brachttal hinein, den kurzen Weg zum nahe gelegenen Freischwimmbad und die gute ÖPNV- Anbindung erhält, macht das Gebiet zum idealen Wohnstandort für junge Familien.
Für jedes Kind wird ein Preisnachlass in Höhe von 5,- €/m² bis zu einer Gesamtgröße von 600 m² gewährt bei max. 3 Kindern. Dies bedeutet umgerechnet, dass bei 3 Kindern ein Nachlass in Höhe von 9.000,- € gewährt wird.
Sofern größere Grundstückszuschnitte gewünscht werden, ist dies auf Anfrage in verschiedenen Bereichen nach Käuferwunsch darstellbar.
Außerdem ist abweichend zu den Festsetzungen im Bebauungsplan die dort vorgeschriebene "Firstrichtung" für alle künftigen Bauherrn frei gegeben.
Das unter den Detailinformationen abrufbare pdf-Dokument "Möglichkeit Doppelhaus" zeigt, bei welchen Grundstücken eine Doppelhausbebauung grundsätzlich möglich ist. Dies ist keine Vorgabe - hier können auch weiterhin Einzelhäuser projektiert werden.
Im mittleren Tal der Kinzig liegt am Ostrand des Büdinger Forstes die Stadt Wächtersbach mit ihren Stadtteilen. Wächtersbach hat seine historisch gewachsene Mittelpunktfunktion stetig weiter ausgebaut. Die landschaftlich reizvolle und verkehrsmäßig g...
Detailinformationen:
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