Endlich Immobilienbesitzer: Mit Bausparförderung zum Eigenheim

Der Staat unterstützt die Bildung von Wohneigentum, Bausparen wird im Vergleich zu anderen Anlageformen besonders gefördert. Wer sein Geld in einem Bausparvertrag anlegt, erhält auf Antrag Wohnungsbauprämien und Arbeitnehmer-Sparzulagen. Auch über das sogenannte Wohn-Riestern hilft der Staat bei der Immobilienfinanzierung. Lesen Sie hier, wie Sie von der Bausparförderung profitieren.

Bausparförderung macht das Bauen einfacher. Denn um sich ein Eigenheim zu leisten, reicht ein Kredit allein nicht aus. Ohne Eigenkapital wird das Bauen zum Risiko. Kreditgeber prüfen genau, ob eigenes Vermögen vorhanden ist, bevor sie einen Kredit bewilligen.

 

Die Wohnungsbauprämie in der Bausparförderung

Mit dem Bausparvertrag lässt sich Eigenkapital einfach und bequem aufbauen. Diese Sparform wird nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz besonders gefördert. Die Wohnungsbauprämie erhalten Alleinstehende mit einem Jahreseinkommen von bis zu 25.600 Euro und Verheiratete mit einem Einkommen von bis zu 51.200 Euro im Jahr. Weitere Informationen über die Wohnungsbauprämie erhalten Sie hier. Für den Bausparvertrag zahlt der Staat eine Sparzulage von bis zu 8,8 Prozent der jährlichen Bausparsumme. Bei einer maximalen Sparleistung von 512 Euro (Singles) oder 1.024 Euro (Verheiratete) sind dies 45,06 Euro Sparzulage für Singles und sogar 90,11 Euro Sparzulage für Verheiratete.

Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohn-Riester

Weitere Förderinstrumente sind die Arbeitnehmer-Sparzulage und der Wohn-Riester. Mit der Arbeitnehmer-Sparzulage fördert der Staat den Aufbau von Vermögen auch in unteren Einkommensklassen. Der Kern ist der Zuschuss zu vermögenswirksamen Leistungen, die der Arbeitgeber zahlt. Dabei kann das Geld ganz oder teilweise vom Arbeitgeber gezahlt werden, oder der Arbeitnehmer wandelt einen Teil seines Gehalts um. Für die Arbeitnehmer-Sparzulagen gelten Einkommensgrenzen.

Die Sparzulagen für die vermögenswirksamen Leistungen richten sich nach der Form der Anlage. Wenn das Geld in einen Aktienfonds oder eine andere Kapitalbeteiligung fließt, beträgt die Zulage 20 Prozent der vermögenswirksamen Leistungen bis höchstens 400 Euro (Singles). Wird der Sparbetrag in einen Bausparvertrag angelegt, beträgt die Sparzulage neun Prozent der Leistungen bis zu einer Höhe von 470 Euro (wiederum für Alleinstehende, für Verheiratete verdoppeln sich die Zulagen). Beide Zulagen können nebeneinander in Anspruch genommen werden. Die Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen Steuerzahler in ihrer Einkommensteuererklärung.

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Mit Wohn-Riester schließlich wird ein Instrument der Altersvorsorge für die Bausparförderung umgewidmet. Die Idee dahinter: Eine eigene Immobilie schützt vor Altersarmut, weil die Hauseigentümer, sobald die Immobilie abbezahlt ist, entweder mietfrei wohnen oder das Immobilienvermögen für die Altersvorsorge nutzen. Dadurch haben Sie im Alter neben der gesetzlichen Rente eine zusätzliche Absicherung.

Das Gesetz zur sogenannten Eigenheim-Rente besagt, dass das Kapital, das die Sparer in einem Riester-Vertrag ansparen, auch für den Erwerb von (selbstgenutztem) Wohneigentum genutzt werden kann. Die Förderung gilt auch für Darlehensverträge oder Kombi-Bausparverträge, die sowohl die Ansparphase als auch die Kreditphase abdecken.

Die Grundzulage beträgt 154 Euro im Jahr. Für Familien ist der Wohn-Riester besonders interessant, weil es zusätzliche Förderbeträge für Kinder gibt: 185 Euro für jedes Kind, das bis zum Jahr 2008 geboren wurde, 300 Euro pro Kind und Jahr für nach 2008 geborene Kinder.

Die verschiedenen Instrumente der Bausparförderung können teilweise kombiniert werden – sie sind jedenfalls ein wichtiger Baustein in der Immobilienfinanzierung, wenn Arbeitnehmer sich ins Abenteuer Eigenheim wagen.

 

Bildquelle: © midascode (CC0 1.0) / Pixabay

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