Fertighäuser: Rechte und Pflichten von Bauherren

 

Bauherren haben etliche Rechte, aber auch Pflichten – gegenüber dem Architekten, dem Bauunternehmen, den Handwerkern und den Nachbarn. Viele sind sich der Verantwortung, aber auch ihren Rechten, etwa im Fall von Pfusch am Bau, nicht richtig bewusst. Dass selbst ein Fertighaus kein Spaziergang ist, zeigen die folgenden Regelungen, die jeder beachten muss.

Fertighäuser sind für Eigenheimbesitzer in den letzten Jahren immer attraktiver geworden. Das hat seine Gründe: Die Möglichkeiten sind größer geworden, die Qualität hat sich stetig verbessert und in der Regel sind mit einem Fertighaus weniger Kosten und Arbeit verbunden als mit einem Massivhaus: Kein Architekt muss beauftragt werden, die Bauzeit ist bei einer guten Planung kürzer, die Wege zu Behörden und Ämtern halten sich in Grenzen und durch die vorgefertigte Konstruktion kommt es seltener zu Beanstandungen in der Bauphase.

 

Baugenehmigung einholen

Wer ein Haus bauen will, braucht eine Baugenehmigung. Gibt es für das Gebiet einen Bebauungsplan, muss sich der Bauherr beim Hausbau an klare Regeln halten – das gilt für die Fertigbauweise genauso wie für Massivhäuser. Je nach Anbieter und Vertrag reichen entweder die Fertighausfirma oder der Kunde den Bauantrag bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde der jeweiligen Kommune ein. Der Antrag umfasst u. a. einen Lageplan, einen Bebauungsplan, Bauzeichnungen und einen Entwässerungsplan. Der Bebauungsplan gibt bspw. Auskunft darüber, ob das Grundstück bebaubar ist oder nicht. Außerdem finden sich darin Angaben über die erlaubte Anzahl an Geschossen oder die zulässige Dachform. Nachdem das Bauamt die Baugenehmigung erteilt hat, wird diese sichtbar am Bauplatz ausgehängt.

Reibungslosen Bauablauf gewährleisten

Bevor die Handwerker jedoch mit dem eigentlichen Bau loslegen können, gibt es für den Bauherrn einiges zu tun. Denn laut dem Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF) ist der Bauherr dafür verantwortlich, optimale Voraussetzungen für den Baubeginn zu schaffen und den reibungslosen Verlauf der Bauarbeiten zu gewährleisten. So muss der Häuslebauer bspw. selbst dafür sorgen, dass Anschlüsse für Strom und Wasser vorhanden sind. Auch die Anfahrtswege zur Baustelle müssen frei zugänglich sein, für die einzelnen Bauteile ausreichend Lagerfläche vorgesehen und für das Bauunternehmen Parkplätze reserviert werden. Dabei sollte alles so platziert werden, dass es für andere Personen keine Gefahrenquelle darstellt. Neugierige Nachbarskinder, Bauarbeiter oder private Helfer könnten sich anderenfalls schnell verletzen und Schadenersatz vom Bauherrn fordern. Sich mit einer Bauherrenhaftpflichtversicherung gegen hohe Kosten zu schützen, gehört daher zu den wichtigsten Maßnahmen, die der Bauherr schon vor Beginn in Angriff nehmen sollte.

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Gegen Pfusch am Bau absichern

Pfusch am Bau kommt bei Fertigbau-Unternehmen zwar selten vor; schwarze Schafe gibt es aber überall. Bei Vertragsabschluss sowie vor der Bauabnahme sollte der Bauherr daher genau prüfen, welche Leistungen im Vertrag enthalten sind. Der Bau eines Kellers bspw. wird nicht automatisch vom Fertighausanbieter übernommen. Generell ist auch eine private einer behördlichen Bauabnahme vorzuziehen. Denn Bauaufsichtsbehörden und Gemeinden übernehmen in der Regel keine Haftung für Pfusch am Bau. Bei einer privaten Bauabnahme hingegen können die einzelnen Bauabschnitte gesondert von einem Experten begutachtet werden. Hier lohnt es sich, Sachverständige von Prüforganisationen wie dem TÜV oder ortsansässige Architekten die Leistung der Handwerker prüfen zu lassen. Denn ist eine Wand erst einmal verputzt, lassen sich Fehler, die durch den Maurer verursacht wurden, von Laien oft nicht mehr finden.

Titelbild: © Horst64@pixabay.com - house-construction

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Dieser Artikel behandelt die Themen Fertighaus , Bauherr und Rechte .

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