Immobilie in der Schweiz kaufen

Wer mit dem Gedanken spielt, sich eine Immobilie in der Schweiz zu kaufen, sollte sich vorab erst einmal schlau machen, welche Voraussetzungen für dieses Vorhaben beachtet werden müssen. Damit ist nicht gemeint, dass Sie als Käufer über das nötige "Kleingeld" verfügen müssen - diese Vorbedingung versteht sich von selbst. Denn die Preise in der Schweiz liegen im Vergleich zu den umliegenden Ländern deutlich höher, wenngleich es zwischen einzelnen Regionen, Kantonen und Städten Abstufungen gibt. Während Sie für eine Immobilie in Ferienregionen wie dem Tessin, dem Berner Oberland, am Genfer See und in vergleichbaren Landstrichen (Wallis, Graubünden etc.) mindestens umgerechnet 3.000 Euro für den Quadratmeter zahlen müssen - die Grenzen sind nach oben sowieso offen -, gibt es natürlich jene Orte, in denen das nicht reicht und 8.000 Euro die Realität sind. Dazu gehören etwa Zermatt, Gstaad, St. Moritz und vergleichbare Städte.

Nicht jeder darf kaufen

Wenn Sie die fälligen Nebenerwerbskosten einrechnen, also 0,3 bis 1,1 Prozent des Grundstückswerts als Kaufnebenkosten und die laufenden Kosten in Höhe von bis zu zwei Prozent des amtlichen Steuerwerts, kommen gleich noch einmal einige tausend Euro dazu. Wer sich den Kauf leisten kann, ist in der Schweiz herzlich willkommen. Jedenfalls dann, wenn Sie ein Bürger der EU sind und einen Erstwohnsitz in der Schweiz anstreben. Handelt es sich um einen Zweitwohnsitz, so wird das von Kanton zu Kanton unterschiedlich gehandhabt. Sind Sie kein EU-Bürger, so haben die Behörden des jeweiligen Kantons so oder so das letzte Wort.

 

Wenn Sie das Glück haben, etwa eine tolle Immobilie im Kanton Tessin erwerben zu können, beispielsweise über das Unternehmen Emerald Casa, dann gibt es einige gute Tricks, Tipps und Regeln, an denen Sie sich orientieren können. So sollten Sie sich vor dem Kaufvorhaben natürlich hinreichend über das Schweizer Immobilienrecht informieren, dabei aber nicht außer Acht lassen, dass es überall zu regionalen Unterschieden und Besonderheiten kommt. Oft bedarf es - gemäß der sogenannten Lex Koller - eine Bewilligung bevor der Kaufvertrag bzw. der Bauvertrag unterzeichnet werden darf. Das ist auch dann der Fall, wenn Sie einen Treuhänder oder Gesellschafter mit dem Kauf beauftragen.

 

Ein Land, viele Kantone und noch mehr Regelungen

Lassen Sie sich von den vielen Bedingungen nicht abschrecken, es folgen noch ein paar mehr. In aller Regel sind diese jedoch gut einzuhalten - vielleicht von der Ausnahme abgesehen, dass Ausländer einen Zweitwohnsitz nur kaufen dürfen, wenn der Ort offiziell als Tourismusgemeinde gilt. Weiterer kniffliger Punkt: In einigen Gemeinden gibt es Obergrenzen - eine hinsichtlich der Geldsumme, die Sie investieren dürfen, und eine hinsichtlich der Anzahl der Ausländer. Das bedeutet, wenn das Ausländerkontingent ausgeschöpft sein sollte, dürfen Sie hier keine Immobilie erwerben.

Eher nicht im Wege stehen andere Faktoren. So müssen für die öffentliche Beurkundung je nach Ortschaft entweder Notare, Anwälte oder Grundbuchschreiber einberufen werden. Außerdem sollte die Beurkundung am Grundstück stattfinden. Die Grundbuchämter übrigens werden von den Kantonen verwaltet, für den Fall, dass Sie hier nicht weiterkommen. Bevor Sie den Kaufvertrag unterzeichnen, lassen Sie sich immer einen Ausdruck aus dem Grundstücksregister geben. Überdies fallen fast in allen Kantonen unterschiedliche Steuersätze an für die einzeln zu betrachtenden Erwerbsschritte.

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Bildquelle: © fotolia.com/vogelsp

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