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Altersgerecht umbauen für barrierearmes Wohnen

50.000 Euro je Wohneinheit – Zinssatz ab 1,76 % p. a. effektiv / Statt Kredit wird auch ein Investitionszuschuss gewährt

Für das wohnungssuchende junge Ehepaar mit seinem acht Monate alten Sohn schien die geräumige Altbauwohnung wie geschaffen: Sie bot laut Beschreibung eine gute Raumaufteilung und war ruhig gelegen. Doch die Besichtigung, zu der das Ehepaar mit Kinderwagen kam, war vorüber, bevor sie begonnen hatte. Die Haustür war nicht ebenerdig, sondern nur über drei Stufen zu erreichen, und in dem viergeschossigen Altbau gab es keinen Aufzug. Wie sollte die Mutter mit dem Kinderwagen in die Wohnung im zweiten Stockwerk gelangen?

Nicht nur jungen Eltern, auch älteren oder gehbehinderten Menschen machen Mehrfamilienhäuser ohne Aufzug zu schaffen. Und wer schleppt schon gerne eine Kiste mit Getränken in den zweiten oder dritten Stock? Auch innerhalb von Wohnungen gibt es mehr Barrieren als man denkt: schmale Flure und Türöffnungen, schwergängige Fenster und Rollläden, kleine, enge Bäder. Selbst der Rand einer Duschtasse führt gerade bei älteren Menschen oft zu Stürzen und schweren Verletzungen. Viele Mietwohnungen, die in den fünfziger oder sechziger Jahren des letzten Jahrhunderts gebaut wurden, auch viele Eigenheime aus den Siebzigern, genügen bei weitem nicht den heutigen Anforderun gen an barrierearmes Wohnen. Nur ein Prozent der Wohnungen in Deutschland sind nach einer Studie des Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) altersgerecht angepasst. Barrierearmes Wohnen ist keine Frage des Alters, sondern komfortabel für alle Altersgruppen: für Eltern mit Kinderwagen, für Leute mit schwerem Gepäck, für ältere Menschen, für körperlich Behinderte. Bis 2020 müssen nach BFW-Angaben 800.000 Wohnungen in Deutschland altersgerecht umgebaut wer- den. Denn 86 Prozent der „jungen“ Alten – die heute 50- bis 65-Jährigen – wollen so lange wie möglich in der eigenen Wohnung leben. Dies bedeutet: Bestehende Wohn-Barrieren müssen reduziert werden.

Das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ unterstützt den Wunsch nach mehr Lebensqualität in den (eigenen) vier Wänden. Haus- und Wohnungseigen- tümer, die bauliche Hemmnisse an und in ihren Immobilien beseitigen wollen, können zwischen zwei Varianten des Programms wählen:

1. „Altersgerecht Umbauen - Kredit“
In dieser Programmvariante können je Wohneinheit bis zu 50.000 Euro bei einem jährlichen Effektivzinssatz ab 1,76 Prozent (Stand: Juli 2010) über eine Bank oder Sparkasse beantragt werden. Eine abgeschlossene Einliegerwohnung in einem Einfamilienhaus gilt als eigenständige Wohneinheit, d.h. der Eigentümer kann für beide Wohneinheiten insgesamt 100.000 Euro beantragen. Die Darlehenslaufzeit kann bis zu 30 Jahre bei maximal fünf tilgungsfreien Anlaufjahren betragen.

2. „Altersgerecht Umbauen - Investitionszuschuss“
In dieser Programmvariante können private Immobilienbesitzer, die für den altersgerechten Umbau keinen Kredit in Anspruch nehmen wollen, ab einer Investitionssumme von 6000 Euro einen Zuschuss von fünf Prozent der förderfähigen Investitionskosten direkt bei der KfW beantragen. Der maximale Zuschuss je Wohneinheit beträgt 2500 Euro.

Wer kann Anträge stellen?

Antragsberechtigt sind alle Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden sowie Erwerber von neu altersgerecht sanierten Wohngebäuden. Neben privaten Eigentümern von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie von Eigentumswohnungen, Wohnungseigentümergemeinschaften sind auch Mieter (mit Zustimmung des Vermieters) antragsberechtigt. Darüber hinaus können die Kreditvariante auch Wohnungsunternehmen und -genossenschaften, Gemeinden, Kreise und Gemeindeverbände in Anspruch nehmen. Der Investitionszuschuss kann alternativ nur von Privatpersonen beantragt werden. Alle Umbaumaßnahmen müssen von Fachunternehmen durchgeführt werden; so profitieren auch regionale Handwerksbetriebe von dem seit 01. Juli 2010 eigenständigen KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“.

Standards für Barrierereduzierung

„Mit dem Programm ‚Altersgerecht Umbauen‘ definieren wir erstmals einen bundesweit einheitlichen Standard für Barrieriereduzierung“, erläutert KfW-Wohnbauexpertin Silke Kaltepoth. „Damit erhält der Wohnungsmarkt eine wichtige Orientierung für die Gestaltung barrierearmer Gebäude.“ Denn die 17 Förderbaubausteine des Programms enthalten technische Mindestanforderungen, die vor allem in älteren Gebäuden barrierereduzierend umgesetzt werden können. „In einem Altbau mit 1,20 Meter schmalen Fluren lässt sich zwar keine 1,50- Meter-Wendefläche für einen Rollstuhl oder Kinderwagen darstellen, aber man kann die Türen verbreitern“, gibt Silke Kaltepoth ein Beispiel für wirkungsvolle Barrierereduzierung. Von einem barrierearmen Wohnumfeld profitieren nicht nur Menschen mit körperlichen Einschränkungen wie einer Geh-, Seh- oder Hörbehinderung, sondern auch Familien mit kleinen Kindern, Personen mit temporären Unfallfolgen oder chronisch Kranke.

Altersgerecht Umbauen – das fördert die KfW

Förderfähig sind unter anderem

  • der barrierereduzierende Umbau von Wohnungen und Wohngebäuden (z.B.: Rampe zur Überbrückung von Stufen vor dem Eingang, Einbau von Aufzügen, Umbau von Bädern, Verbreitung von Türen)
  • die barrierereduzierende Anpassung des Wohnumfeldes (z. B.: barrierereduzierte Wege, frei erreichbare Entsorgungseinrichtungen, Schaffung von Stellplätzen)
  • eine Wohnflächenerweiterung (z.B. barrierereduzierter Dachgeschossausbau für generationenübergreifendes Wohnen)

Die 17 Förderbausteine können einzeln oder in Kombination mit anderen Bausteinen umgesetzt werden. Ziel aller Umbaumaßnahmen ist die Verbesserung der Wohnqualität und das Anpassen des Wohnungsbestandes an die Anforderungen der Zukunft.

Experten beraten

Fragen rund um das Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen“ beantworten die Experten im KfW-Infocenter. Sie sind zu erreichen unter der Telefonnummer 01801 335577 oder per e-mail unter: info-center@kfw.de Tipp: Das Programm „Altersgerecht Umbauen“ kann auch mit anderen Förderprogrammen der KfW kombiniert werden, beispielsweise mit den Programmen zur energetischen Gebäudesanierung. Tipp: Auch Mieter können Umbaumaßnahmen zur Barrierereduzierung mit Fördermitteln der KfW finanzieren, vorausgesetzt der Vermieter ist mit den Baumaßnahmen einverstanden. Mieter können sich entweder für einen Kredit oder einen Investitionszuschuss aus dem KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ entscheiden.

Quelle:

Infodienst der KfW Bankengruppe für die Fach- und Regionalpresse, Juli 2010
http://www.kfw.de

Weiterführende Links:
http://www.kfw-foerderbank.de
http://www.kfw-chancen.de/altersgerecht_umbauen
http://www.kfw.de