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Anschlussfinanzierung von bestehenden Darlehen

Auch wenn Sie bereits Eigentümer sind und Ihre Immobilie schon finanziert haben, besteht die Möglichkeit, dass Sie vom derzeitigen Zinsniveau profitieren können. Folgend finden Sie drei Szenarien, in denen eine Umschuldung möglich ist:

  • Das Darlehen Ihrer Immobilie läuft innerhalb den nächsten 60 Monaten aus: Wenn dies der Fall ist, haben Sie die Möglichkeit mittels eines Forwarddarlehens Ihre Anschlussfinanzierung heute bereits abzuschließen und sich damit die aktuellen Zinsen zu sichern. I.d.R wird zur Ermittlung der Kondition ein Zinsaufschlag (sog. Forwardaufschlag) von den Banken auf den aktuellen Zins aufgeschlagen, der umso höher ausfällt je länger der Ablösezeitpunkt in der Zukunft liegt.
  • Das Darlehen Ihrer Immobilie läuft schon länger als 10 Jahre: Wenn dies der Fall ist, haben Sie lt. BGB §489 ein Sonderkündigungsrecht. Dieses Recht beginnt 10 Jahre nach Vollauszahlung des Darlehens. Ab diesem Zeitpunkt können Sie den Kredit jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten kündigen.
  • Falls keiner der oben genannten Punkte zutrifft, besteht die Möglichkeit beim derzeitigen Kreditinstitut nachzufragen, ob Sie das Darlehen vorzeitig kündigen dürfen. Da hier die Bank zustimmen muss, ist dieser Weg unumgänglich. Falls das Kreditinstitut einer vorzeitigen Rückführung zustimmt, wird i.d.R zusätzlich zum Ablösebetrag eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt, die den Zinsschaden der Bank minimieren soll. Nichts desto trotz kann es sich lohnen beim derzeitigen Zinsniveau eine solche Entschädigung in Kauf zu nehmen.

Autor:


Finanzkonzepte Karrer GbR
Finanzkonzepte Karrer GbR, Ines Karrer