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Damit der Bauherr nicht in seine eigene Baugrube fällt

Sofern ein Keller vorgesehen ist, wird für den Hausbau immer eine Baugrube notwendig. Vor allem auf dem Land wird das Ausheben der Baugrube gerne von den Bauherren selbst übernommen. Das ist alles kein Problem, solange die Vorgaben der Arbeitssicherheit eingehalten werden. Denn wenn durch eine fehlerhafte Absicherung ein Unfall passiert, wird sich die Versicherung zunächst einmal an den Auftraggeber - also den Bauherrn - wenden. Dieser kann auch zur Verantwortung gezogen werden, wenn er den Hausbau in die Hände eines Bauunternehmens mit einem Architekten als Bauleiter gelegt hat. Selbst die schriftliche Bescheinigung, dass das Bauunternehmen für die Sicherheit auf der Baustelle zu sorgen hat, entbindet den Bauherrn nicht von seiner Verkehrssicherungspflicht – er hat zumindest zu kontrollieren, dass alles in Ordnung ist.

Bei der Baugrubenabsicherung sind zwei Punkte zu beachten. Zum einen darf die Baugrubenwand nicht in sich zusammenfallen. Es ist schon häufiger vorgekommen, dass ein Bauarbeiter unter den herabstürzenden Erdmassen begraben und schlimmstenfalls sogar getötet wurde. Zum anderen ist bei der Absicherung der Baugrube darauf zu achten, dass keiner in selbige hineinfallen kann. Da sorgt zunächst ein Bauzaun dafür, dass keine Unbefugten die Baustelle betreten. So ein Bauzaun ist entweder aus Drahtgitter oder Holz mit Sockelfüßen aus Beton oder Kunststoff. Bei einer Höhe von zwei Metern ist solch ein Drahtmodul in der Regel 3,50 Meter breit. Es müssen also mehrere Zaun-Elemente nebeneinander angeordnet und mit Draht verdrillt oder mit Spezialklammern aneinander geschraubt werden. Zusätzlich kann der Bauzaun mit Warnschildern versehen werden. Allerdings nimmt das Schild „Vorsicht Baustelle! Eltern haften für ihre Kinder“ den Bauherren nicht aus der Haftung, sollte dieser bei der Sicherung der Baustelle geschlampt haben.

Ist eine Baugrube tiefer als zwei Meter und besitzt einen Böschungswinkel, der größer als 60 Grad ist, muss zwingend eine Absturzsicherung vorgenommen werden. Diese Absturzsicherung muss in einem Abstand von mindestens zwei Metern von der Baugrube aufgestellt werden. Es kann sich dabei um den oben genannten Bauzaun oder um einen dreiteiligen Seitenschutz handeln. Neben dem Schutz vor Hineinfallen in die Baugrube, ist auch das Zusammenstürzen der Baugrubenwände zu verhindern. Die Standsicherheit der Grubenwand hängt von verschiedenen Faktoren wie Böschungswinkel oder Bodenart ab. Auch starke Erschütterungen durch Verkehr oder Rammarbeiten sowie eintretendes Grundwasser können eine Baugrube zum Einstürzen bringen.

Einiges muss daher beim Ausheben der Baugrube beachtet werden. So muss der Arbeitsraum in der Baugrube (also der Bereich zwischen zukünftigem Gebäude und Baugrubenwand) mindestens 50 cm breit sein. Oberhalb der Baugrube ist zudem ein mindestens 60 cm breiter Schutzstreifen freizuhalten. Senkrechte Gräben ohne Verbau dürfen nur bis zu einer Tiefe von 1,25 Meter hergestellt werden. Und das auch nur, wenn die Neigung des Geländes bei nicht bindigen Böden kleiner als 1:10 und bei bindigen Böden kleiner als 1:2 ist. Bei geböschten Baugruben hängt der Böschungswinkel von der Bodenart und den örtlichen Verhältnissen ab. Bei nicht bindigen Böden wie beispielsweise Mutterboden oder sandigem bzw. kieshaltigem Boden darf der Böschungswinkel 45 Grad nicht überschreiten. Maximal 60 Grad darf der Böschungswinkel bei bindigem Boden aus Schluff, Ton oder Feinstkorn betragen. Bei felsigem Boden ist ein Böschungswinkel der Baugrube von maximal 80 Grad erlaubt.

Bevor eine Baugrube ausgehoben wird, stellt sich der Bauherr natürlich die Frage, ob er sich für einen herkömmlich gemauerten oder einen Fertigkeller entscheiden soll. Eine Übersicht über die Kosten eines Fertigkellers finden Sie, wenn Sie bei www.baumarkt.de im Suchverzeichnis das Stichwort »Fertigkeller« eingeben.

Autor:

pw-Internet Solutions GmbH
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