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Staatliche Förderungen zur Baufinanzierung

In den vergangenen Jahren hat die Förderung des Wohneigentums durch unseren Staat stark abgenommen. Dennoch gibt es nach wie vor Möglichkeiten, zinsgünstige Darlehen zu integrieren. Die am Häufigsten bekannten und somit genutzten Förderdarlehen vergibt die KfW. In den unterschiedlichen Förderprogrammen wird explizit die Anschaffung (Kauf und Neubau) und Modernisierung von Wohneigentum durch zinsgünstige Darlehen oder Investitionszuschüsse gefördert. Zusätzlich hierzu haben die Bundesländer eigene Förderprogramme, die ggfs. mit denen der KfW kombiniert werden können. Eine Auflistung, welche Förderprogramme Sie beantragen können finden Sie unter www.baufoerderer.de/foerderrechner/.

Seit dem Jahr 2008 besteht auch die Möglichkeit die Riesterförderung in die Baufinanzierung mit einfließen zu lassen. Hierzu gibt es zwei Varianten. Die erste Variante sind förderfähige Annuitätendarlehen. Grundsätzlich funktionieren Sie wie klassische Annuitätendarlehen, nur dass die Riesterförderung als Sondertilgung in die Rückzahlung mit einfließt. Leider gibt es nur wenige Banken, die diese Darlehen anbieten. Die zweite und gängigere Variante sind förderfähige Bausparverträge. Hier wird die Riesterförderung statt direkt ins Darlehen in den Bausparvertrag gezahlt, um zum Einen eine schnellere Zuteilung und und zum Anderen eine schnellere Rückzahlung des anschließenden Bauspardarlehens zu gewährleisten. Wenn Sie eine Riesterförderung in Ihre Baufinanzierung integrieren möchten, sollten Sie sich in jedem Fall im Vorfeld von einem Experten beraten lassen, da es auch hier diverse Dinge zu beachten gibt.

Autor:


Finanzkonzepte Karrer GbR
Finanzkonzepte Karrer GbR, Ines Karrer