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Makler-DIN-Norm setzt Qualitätsmaßstäbe

ivd

Die Suche nach einem qualifizierten Makler gestaltet sich oft schwierig. Das liegt unter anderem daran, dass es weder eine geregelte Ausbildung noch einheitliche Anforderungen an die Dienstleistung gibt. „Viele Bürger und Unternehmen wählen bei Bedarf nach einer kurzen Internetrecherche einfach einen Makler aus oder verlassen sich auf Tipps von Freunden und Bekannten“, sagt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident und Sprecher des Immobilienverbandes IVD. „Das ist prinzipiell nicht falsch, doch letztlich erfolgt die Auswahl ohne überprüfbaren Qualitätsnachweis.“ Inzwischen gibt es aber eine Norm, die die Anforderungen an Immobilienmakler klar definiert und so Qualitätsmaßstäbe setzt.

Weitgehende Informationspflichten

Die Norm wurde nach europaweit gültigen Vorgaben gestaltet und trägt die Bezeichnung DIN EN 15733. Sie ist seit April 2010 in Kraft. „Neben der fachlichen Mindestqualifikation, die dem Immobilienfachwirt entspricht, müssen Immobilienmakler, die sich nach der neuen Norm zertifizieren lassen wollen, bestimmte Verhaltensregeln und einen Moralkodex einhalten“, fasst Schick den Inhalt zusammen. „Die Norm legt beispielsweise fest, dass ein Makler vom Verkäufer Nachweise über das Eigentumsrecht und die Bebauungssituation sowie zu negativen Einschränkungen einholen und den Käufer gegebenenfalls über bekannte Objektmängel informieren muss.“ Wichtig für Verkäufer von Immobilien sei die Vorgabe, dass ein zertifizierter Makler maßgebliche Informationen zur Zahlungsfähigkeit des Käufers nicht zurückhalten darf. Im Streitfall müsse er sich zudem darum bemühen, dass eine für beide Seiten akzeptable Vereinbarung zustande kommt.

Moralkodex

Mit der Zertifizierung verpflichten sich Makler außerdem, die Interessen der Auftraggeber zu schützen und zu berücksichtigen und jede Diskriminierung zu vermeiden. „Vertritt der Makler nur die Interessen eines Auftraggebers, soll er der anderen Partei empfehlen, sich den Rat von einem unabhängigen Experten zu holen, sofern dies dem Zustandekommen des Geschäftes dient“, erläutert Schick. „Auch darf der Immobilienmakler keine Aufträge akzeptieren, die seine Kompetenzen und Fähigkeiten überschreiten.“ Bei der Zusammenstellung der Informationen, die für einen Vertragsabschluss wichtig seien, müssten die zertifizierten Makler präzise auf Details achten. Nach dem Moralkodex dürfen sie zudem keine irreführenden oder realitätsfernen Versprechungen machen. Außerdem verpflichtet sich ein zertifizierter Makler sämtliche Mitarbeiter über den Moralkodex zu informieren und sie seinerseits dazu zu verpflichten, dessen Regeln in der beruflichen Praxis einzuhalten.

Wichtig für potenzielle Auftraggeber sind zudem die Versicherungspflicht und die Möglichkeiten der Beschwerdeführung. Zertifizierte Immobilienmakler müssen ein schriftliches Beschwerdesystem haben. Damit soll sichergestellt werden, dass eventuelle Beschwerden möglichst schnell bearbeitet werden können. Außerdem müssen die nach der Norm tätigen Makler dafür sorgen, dass ihre Tätigkeit von der Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt ist.

Norm ist grundsätzlich freiwillig

Die Norm wird von den Maklern grundsätzlich freiwillig angewandt. Es besteht keinerlei gesetzliche Verpflichtung, ihren Vorgaben nachzukommen. Der IVD geht jedoch davon aus, dass viele Makler den Vorgaben der Richtlinie folgen und die jeweiligen Qualitätsansprüche erfüllen wollen. Dazu gehört unter anderem auch der Erwerb wichtiger beruflicher Kompetenzen wie Kenntnisse über die jeweiligen Märkte und das Immobilienmarketing, Vermessungs- und Bewertungsverfahren sowie über die finanziellen Aspekte von Immobilientransaktionen. Die Zertifizierung der Makler erfolgt derzeit allein durch die DIA Consulting in Freiburg. Die Zertifizierung ist zeitlich befristet und verlangt somit die regelmäßige Weiterbildung und die Überprüfung durch die Zertifizierungsstelle. „Aus Sicht der Kunden bedeutet die Zertifizierung somit ein höheres Maß an Sicherheit“, sagt Schick. „Für den Makler kann sie zum Wettbewerbsvorteil werden. Denn neben der Mitgliedschaft im Berufsverband IVD ist eine Zertifizierung nach der DIN EN 15733 ein weiteres Qualitätssiegel und ein wichtiger Baustein für eine bessere Reputation.“

Voraussetzungen für die Zertifizierung

Zur Zertifizierung zugelassen werden Makler, die eine entsprechende Ausbildung – beispielsweise zum Immobilienfachwirt (IHK) – abgeschlossen haben. Zusätzlich müssen sie in den vergangenen vier Jahren mindestens drei Jahre lang eine immobilienbezogene Tätigkeit ausgeübt haben. Hiervon müssen mindestens zwei Jahre auf die Immobilienvermittlung entfallen. „Wenn ein Makler eine Ausbildung in einem immobiliennahen Bereich wie Architektur-, Bau-, Vermessungs- oder Liegenschaftswesen vorweisen kann, wird ihm dies als einjährige praktische Tätigkeit gutgeschrieben“, erläutert Schick Ausnahmen für mögliche Quereinsteiger. „Gleiches gilt beispielsweise für Ausbildungen in der Kredit- und Versicherungswirtschaft oder sonstigen kaufmännischen Ausbildungen, die einen Bezug zu Immobilien aufweisen.“ Personen ohne immobilienspezifische Aus- oder Weiterbildung könnten ihre fachliche Qualifikation in einem individuellen Zulassungsverfahren nachweisen. Die Mindestzeiten für die praktische Maklertätigkeit gelten auch für sie. Sind die Zugangsvoraussetzungen erfüllt, müssen weder Kurse noch Lehrgänge besucht werden, um die Prüfung anzutreten.

Autor:

Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V.
Littenstrasse 10
10179 Berlin

http://www.ivd.net

Weiterführende Links:
http://ivd.net/der-bundesverband/pressedetail/archive/2011/july/article/ivd-service-makler-din-norm-setzt-qualitaetsmassstaebe.html